Instandhaltungsstufen



        




Die Zuführung der Elloks zu den Ausbesserungswerken kann aus mehreren Gründen erfolgen:

1. Die in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) gesetzlich festgesetzte Zeitfrist zwischen zwei Untersuchungen ist abgelaufen. Diese Frist beträgt zur Zeit sechs Jahre. Sie kann zweimal um ein Jahr verlängert werden, wenn es der Zustand des Fahrzeugs zuläßt.

2. Da vor allem Schnellzug-Elloks innerhalb der Zeitfrist hohe Kilometerleistungen erzielen und dabei einen hohen Verschleiß am Fahrwerk erfahren, kann bei ihnen aus Sicherheitsgründen die Zeitfrist nicht voll ausgeschöpft werden. Daher hat die DB selbst Laufkilometer-Grenzwerte festgelegt, nach denen die Loks zur Untersuchung der sicherheitsrelevanten Teile das Aw aufsuchen müssen. Diese Grenzwerte sind im Laufe der letzten
Jahre mehrfach heraufgesetzt worden, da die Bauteile der Loks immer verschleißärmer gestaltet werden konnten. Es gelten zur für die Baureihe 110/113 der Grenzwert von: 

900000km,


Diese Grenzwerte darf bis zu 10 % überschritten werden.
13. Falls zwischen den Untersuchungsfristen Schäden an den Loks auftreten, die von den Betriebswerken nicht repariert werden können, werden die Loks ebenfalls den Ausbesserungswerken zugeführt. In den Ausbesserungswerken können folgende Instandhaltungsstufen (früher Schadgruppen) durchgeführt werden:

EO
Die E 0 wird an Fahrzeugen durchgeführt, die zur Bedarfsausbesserung dem Aw zugeführt worden sind. Dies ist bei Schäden an mechanischen oder elektrischen Bauteilen (meist Unfallschäden) der Fall.

E2
Die Instandhaltungsstufe E l umfaßt alle Fristarbeiten, die in den Bahnbetriebswerken durchgeführt werden. Diese Stufe ist daher im Aw nicht anzutreffen. Die E 2 umfaßt die reguläre Revision der Loks im Aw. Der Ablauf dieser Revision wird nachfolgend beschrieben. Allerdings gibt es bei dieser Instandhaltungsstufe je nach Umfang der Arbeiten mehrere Untergruppen: E 2.0 = Revision des Fahrzeugaufbaus verknüpft mit einer Bremsuntersuchung Br 3,

E 2. l = 
vereinfachte Revision nach der Neulieferung, E 2.2 = Revision verknüpft mit der Erneuerung der Stromzuführungskabel vom Trafo zu den Fahrmotoren, E 2.4 = vereinfachte Revision verknüpft mit einer Bremsuntersuchung Br 2, E 2.8 = Auslauf-Revision vor dem letzten Unterhaltungsabschnitt.

E3
Wird bei der regulären Revision zusätzlich eine Anstricherneuerung durchgeführt, spricht man von einer E 3-Untersuchung. Hierbei gibt es dieselben Untergruppen wie bei der E 2, wobei E 3.1- und E 3.8-Untersuchungen natürlich nicht vorkommen, da Anstricherneuerungen bei neuen oder ausmusterungsreifen Loks nicht erforderlich sind.

 

überprüft. Die Bremsanlage wird durch mehrere Betriebs- und Schnellbremsungen getestet. Bei den Loks mit elektrischer Bremse wird diese neu eingestellt. Auch wird die Erwärmung der Achslager gemessen. Sofern sich keine Beanstandungen ergeben, kann die Lok wieder dem Betriebsdienst übergeben werden.

Dank des beschriebenen Tauschverfahrens von Hauptbauteilen konnte die Aufenthaltsdauer der Elloks im Aw gegenüber den Vor-kriegsloks um ca. 80 % vermindert werden. Wegen der höheren Verfügbarkeit der neuen Loks konnte der Reservebestand beträchtlich vermindert werden.